Corona-Regelungen für den Schuljahresbeginn

vom 05.09.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

morgen beginnt das neue Schuljahr und wir möchte Sie kurz über die aktuell bestehenden Infektionsschutz-Maßnahmen informieren.

Wir befinden uns heute in der Inzidenzstufe 10 - 35. Dadurch sind für den Unterrichtsbesuch die Nachweispflichten nach der 3G-Regelung (Impf-, Genesenen- oder negativer Testnachweis) nicht erforderlich. Eine Elternbescheinigung für den Tanzunterricht wird aktuell auch nicht benötigt. Über Änderungen informieren wir Sie an dieser Stelle.

Es gelten folgende Regelungen zur Maskenpflicht und für den Mindestabstand:

Innenbereiche

  • Maskenpflicht in geschlossenen Räumen (außer während des Musizierens, nicht erforderlich für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres)
  • Mindestabstand 1,50 m zu anderen Personen dringend empfohlen
    • bei Blasinstrumenten: 3 m in Blasrichtung, 2 m zur Seite
    • beim Singen: 2 m untereinander, zum Gesangsleiter/Publikum 3 m

Außenbereiche

  • Maske unter freiem Himmel dringend empfohlen, wenn Mindestabstand nicht eingehalten wird
  • Mindestabstand empfohlen (siehe Innenbereiche)

Die Stundenplanung basiert auf individuellen Absprachen mit allen Schülern und Eltern. Bitte haben Sie deshalb etwas Geduld. Wir melden uns in den nächsten Tagen bei Ihnen.

Wir freuen uns sehr darauf, euch alle wiederzusehen.

Musische Grüße

das Lehrer-Team der MTK-Schule

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